Das Bauherrenmodell
Das Bauherren-Modell
Der Gesetzgeber hat das Bauherrenmodell geschaffen, um die Errichtung von leistbarem Wohnraum durch private Investoren zu forcieren. Die Anreize der öffentlichen Hand umfassen eine beschleunigte Gebäudeabschreibung (1/15-AfA), geförderte Darlehen und verschiedene Zuschüsse.
Um in den Genuss der oben erwähnten Vergünstigungen zu gelangen, erwerben Investoren gemeinsam eine Liegenschaft und schließen sich zu einer Miteigentümergemeinschaft zusammen. Diese Miteigentümer werden als Bauherren aktiv und sanieren ihr Altgebäude oder errichten einen Neubau.
Der so geschaffene Wohnraum wird im Anschluss langfristig gemeinsam vermietet. Die Einnahmen werden gemäß der erworbenen Anteile aufgeteilt.
Der wesentlichste Vorteil der Investition in ein Bauherrenmodell ist die beschleunigte Gebäudeabschreibung über 15 Jahre. Diese Abschreibung beträgt mehr als das 4-fache der üblichen Gebäudeabschreibung (67 Jahre). Dadurch können nicht nur die Mieteinnahmen während der ersten 15 Jahre steuerfrei gehalten, sondern auch ein zusätzlicher Steuernutzen erzielt werden.
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