Förderungen: WertSecure hat den Durchblick

Wer sich heute mit dem Thema „Förderungen“ auseinandersetzt, kommt schnell vom Hundertsten ins Tausendste. Oft endet das in Verwirrung, was schließlich dazu führt, dass man entnervt die Flinte ins Korn wirft. WertSecure-Geschäftsführerin Mag. Julia Holzinger hört diese Geschichten oft von Kunden und sagt beruhigend: „Aus eigener Erfahrung wissen wir, wie komplex – aber trotzdem sehr sinnvoll – österreichische Förderungen sind. Daraus filtern wir die besten heraus, um den Investoren ein maßgeschneidertes Bauherrenmodell anbieten zu können.“ 

Schöne Wiener Gründerzeithäuser und nachhaltige Stadtentwicklung sind kein Zufall
Seit jeher legt das Bundesland Wien großen Wert auf den Erhalt von Gebäuden aus der Gründerzeit. Dafür hält es rentable Pakete zur Objektförderung parat. „Ohne die Objektförderung in diesem Ausmaß würde Wien heute völlig anders aussehen. Die Wiener Immobilien sind nicht zufällig in einem derart guten Zustand. Durch den Förderwillen des Landes haben die Häuser der Gründerzeit eine Zukunft!“, erläutert Mag. Harald Kitzberger, WertSecure-Geschäftsführer. Das Land Wien schätzt und honoriert mittels entsprechender Sanierungsförderungen sämtliche Maßnahmen zur Gebäudeerhaltung. Als Beitrag zur Stadterneuerung werden auch jene neu geschaffenen Wohnhäuser gefördert, bei denen der Altbestand abgebrochen wurde, weil er nicht mehr den aktuellen Bebauungsbestimmungen entsprach. Die Sanierung von Gründerzeithäusern und die Umgestaltung von Grätzeln in Wohngebiete lohnt sich gleich dreifach: für eine positive Stadtentwicklung, für die Mieter durch günstige Mieten bei hoher Ausstattungsqualität und für die Investoren durch Renditen von rund 3,7 Prozent. Nicht zuletzt ist es der nachhaltige Nutzen für die Gesellschaft, der WertSecure zu immer neuen Objekten inspiriert.

Welche Voraussetzungen für Förderungen gelten in Wien?
Das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG, 1989) sieht unter anderem folgende Kriterien vor:

  • Der Bestand des Objekts muss im öffentlichen Interesse liegen.
  • Gebäude und Wohnungen müssen das dringende Wohnbedürfnis der Bewohner befriedigen.
  • Die Sanierung des Gebäudes muss wirtschaftlich punkto Bauzustand, Baukosten und zu erwartender Mieteinnahmen sein.
  • Bei einer Sanierung muss das Bestandsobjekt effektiv verbessert werden.
  • Die Baubewilligung muss beim Ansuchen mindestens 20 Jahre alt sein.

Nachverdichtung statt Grünvernichtung
Nicht jede Förderung ergibt Sinn oder führt zu einem finanziellen Vorteil. Gerade der aktuell niedrige Leitzins hat einige Förderungsmodelle beinahe obsolet gemacht. In Wien hingegen ist das Landesdarlehen mit einer Fixverzinsung von gerade einmal einem Prozent p. a. eine durchaus interessante Finanzierungsmöglichkeit. „Wien fördert das Haus selbst, um die Substanz langfristig zu erhalten und städtebauliche Ziele verfolgen zu können“, betont Holzinger. „Es geht um die Nutzung bereits vorhandener Areale. Das heißt um städtische Nachverdichtung und nicht um das Zubetonieren freier Flächen. Darüber hinaus ist unsere Bauweise energieeffizient und hochwertig.“ Ein weiterer Aspekt, um Förderungen in Anspruch zu nehmen, liegt im Steuerrecht: „Grundsätzlich hat der Gesetzgeber das Bauherrenmodell ja für die Errichtung von leistbarem Wohnraum durch private Investoren geschaffen. Abgesehen von den geförderten Darlehen oder Zuschüssen kommt als zusätzlicher Anreiz eine beschleunigte Gebäudeabschreibung auf 15 Jahre hinzu“, verweist Kitzberger auf einen nicht zu unterschätzenden Aspekt.

Profitable Sanierungsarten in Wien
Bei allen Sanierungsarten werden Landesdarlehen mit einem Prozent Fixverzinsung gewährt, die Höhe errechnet sich aus der erzielbaren Nutzfläche. Während der Laufzeit bestimmt sich die Miete durch die förderungsrechtlichen Vorschriften. Nach Ablauf der Förderungsdauer können die Mieten bei allen Objekten gemäß dem Mietrechtsgesetz vorgeschrieben werden.

Sockelsanierung
ist eine durchgreifende und schrittweise Objektsanierung bei aufrechten Miet- und Nutzungsverhältnissen. Die Mieten sind für die gesamte Förderdauer gedeckelt. Das geförderte Landesdarlehen läuft 15 Jahre. Die Restfinanzierung wird zudem mit Annuitätenzuschüssen gefördert, welche die gedeckelten Mieten kompensieren.

Totalsanierung
ist eine durchgreifende Objektsanierung inklusive Aus- oder Zubau bis zur Verdopplung der Nutzfläche an einem leerstehenden Haus bzw. ein Umbau eines gewerblich genutzten Objekts in ein Wohnhaus. Auch hier läuft das fixverzinste Landesdarlehen 15 Jahre, weitere Förderung durch Annuitätenzuschüsse.

Überwiegend Neubau
Kann aufgrund der Bebauungsbestimmungen der Wohnraum mehr als verdoppelt werden, so ist diese Sanierungsmaßnahme auf 20 Jahre mit dem fixverzinsten Landesdarlehen förderbar.  

Abbruch-Neubau
Ziel ist der Neubau eines Gebäudes zur Schaffung von Wohnräumen unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben zur Stadtentwicklung. Das Darlehen wird für 20 Jahre gewährt. Sehen Sie dazu ein kurzes Video über das fertige Projekt Breitenfurter Straße 123 in 1120 Wien mit 27 Wohnungen, einem Geschäft und 15 Garagenplätzen!

Fotos: Marlene Fröhlich | luxundlumen.com